Schwere Schneemassen hinterlassen oft ein Chaos mit unterschiedlichsten Schäden. Dächer halten nicht die Schneelast, Autos rutschen in Gräben oder werden zur Zielscheibe von herabstürzenden Ästen und umkippenden Bäumen. Dabei können auch Personen verletzt werden.
Lesen Sie, welche Versicherungen welche Schäden abdecken.
Ein Baum stürzt auf das Haus oder Schneelast zerstört Teile des Daches. Gleichzeitig dringt Wasser ins Gebäude ein. Ein Alptraum für Hausbesitzer. Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schaden. Die Versicherung gegen Sturmschäden / Schneelast sollte unbedingt explizit in die Gebäudeversicherung miteinbezogen sein. Jedoch greift sie erst ab Windstärke 8. Das kommt einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 74 km/h gleich.
Für im Bau befindliche Gebäude ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig, sofern dies nicht bereits über eine Rohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.
Nach dem heftigen Schnee kommt oft das Wasser. Durch Tauwetter mit starkem Regen ist die Kanalisation zum Teil schnell überfordert – Wasser kann in den Keller eindringen. Hier reicht die normale Hausratversicherung nicht aus. Nur eine zusätzliche Elementarversicherung schützt vor hohen Kosten.
Bei einer Verletzung durch Glatteis oder Schneeglätte greift die eigene Krankenversicherung. Aufpassen müssen insbesondere Grundstückbesitzer oder Eigentümer. Stürzt ein Passant auf dem Gehweg, haftet der Hauseigentümer. Es besteht in den meisten Gemeinden und Städten Räum-und Streupflicht.
Herabfallende Äste und umfallende Bäume können ein Auto zerstören. Ab Windstärke 8 greift hier die Teilkaskoversicherung. Ist diese Windstärke nicht erreicht, kann nur eine Vollkaskoversicherung die Schäden ersetzen. Wenn der Fahrer beispielsweise einem herabfallenden Ast ausweicht und
dabei sein Auto beschädigt, springt ebenfalls nur die Vollkaskoversicherung
ein.
Langanhaltender Schneefall und Blitzeis können Straßen in Eisbahnen verwandeln. Bei einem Unfall ist Ihr eigenes Auto nur durch eine Vollkaskoversicherung geschützt.
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