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Winter-Chaos in Deutschland

Wer zahlt was?

Winter-Chaos in Deutschland

Wer zahlt was?

Welche Versicherung deckt welchen Schaden ab?

Winter-Chaos in Deutschland und Europa?


Schwere Schneemassen hinterlassen oft ein Chaos mit unterschiedlichsten Schäden. Dächer halten nicht die Schneelast, Autos rutschen in Gräben oder werden zur Zielscheibe von herabstürzenden Ästen und umkippenden Bäumen. Dabei können auch Personen verletzt werden.

Lesen Sie, welche Versicherungen welche Schäden abdecken.

Schneelast an Haus oder Wohnung: Wohngebäudeversicherung

Ein Baum stürzt auf das Haus oder Schneelast zerstört Teile des Daches. Gleichzeitig dringt Wasser ins Gebäude ein. Ein Alptraum für Hausbesitzer. Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schaden. Die Versicherung gegen Sturmschäden / Schneelast sollte unbedingt explizit in die Gebäudeversicherung miteinbezogen sein. Jedoch greift sie erst ab Windstärke 8. Das kommt einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 74 km/h gleich.

Für im Bau befindliche Gebäude ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig, sofern dies nicht bereits über eine Rohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

Wasser im Keller: Elementarschadenversicherung

Nach dem heftigen Schnee kommt oft das Wasser. Durch Tauwetter mit starkem Regen ist die Kanalisation zum Teil schnell überfordert – Wasser kann in den Keller eindringen. Hier reicht die normale Hausratversicherung nicht aus. Nur eine zusätzliche Elementarversicherung schützt vor hohen Kosten.

Verletzungen:
Kranken- und Haftpflichtversicherung

Bei einer Verletzung durch Glatteis oder Schneeglätte greift die eigene Krankenversicherung. Aufpassen müssen insbesondere Grundstückbesitzer oder Eigentümer. Stürzt ein Passant auf dem Gehweg, haftet der Hauseigentümer. Es besteht in den meisten Gemeinden und Städten Räum-und Streupflicht.

Schäden am Auto:
Kaskoversicherung

Herabfallende Äste und umfallende Bäume können ein Auto zerstören. Ab Windstärke 8 greift hier die Teilkaskoversicherung. Ist diese Windstärke nicht erreicht, kann nur eine Vollkaskoversicherung die Schäden ersetzen. Wenn der Fahrer beispielsweise einem herabfallenden Ast ausweicht und
dabei sein Auto beschädigt, springt ebenfalls nur die Vollkaskoversicherung
ein.

Langanhaltender Schneefall und Blitzeis können Straßen in Eisbahnen verwandeln. Bei einem Unfall ist Ihr eigenes Auto nur durch eine Vollkaskoversicherung geschützt.

 


 

To-do-Liste: Was tun nach einem Schaden?

  1. Halten Sie Schäden so gering wie möglich. Decken Sie beispielsweise ein kaputtes Fenster mit einer Plane ab. Sonst kommt die Versicherung bei Folgeschäden eventuell nicht auf.
  2. Dass tatsächlich ein Unwetter die Schäden verursacht hat, müssen Sie zwar in der Regel nicht nachweisen, da auch in der Nachbarschaft ähnliche Schäden aufgetreten sein dürften. Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, erstellen Sie eine Liste aller beschädigten Gegenstände und notieren Sie den Kaufpreis.
  3. Machen Sie Foto- oder Filmaufnahmen der beschädigten Objekte vor Beginn der Aufräumarbeiten.
  4. Melden Sie Schäden möglichst unverzüglich Ihrem Versicherer.
  5. Mieter wenden sich bei Beschädigungen an Ihren Vermieter.
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