Innerhalb der SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach den europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren vorzunehmen.
Mit Wirkung vom 19.04.2016 haben wir
SEPA-Überweisungen im grenzüberscheitenden Zahlungsverkehr aus sicherheitsrelevanten Gründen standardmäßig eingeschränkt. Sollten Sie weiterhin im Online-Banking solche Zahlungen tätigen wollen, lassen Sie bitte bei Ihrem Berater entsprechende Länder freischalten.
Als Privatkunde nutzen Sie die SEPA-Zahlverfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale.
Überweisungen über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Sie ermächtigen den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.
Mit dem konkreten Fälligkeitsdatum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.
Der Erstattungsanspruch für den Zahlungspflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.
Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stammdaten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut.
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