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Überblick

Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente.

Mit der Sparkassen-Kommunalrente können Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst individuell und einfach vorsorgen, um ihren aktuellen Lebens­standard auch im Alter beibehalten zu können.

  • Attraktive Steuervorteile
  • Ggf. Ersparnis von Sozialabgaben möglich
  • Geringerer Nettoaufwand bei höherem Sparanteil
  • Einbindung der vermögens­wirksamen Leistungen als Entgeltbestandteil möglich
  • Flexible Beitragszahlung: Beitrag rauf, runter, aussetzen und wieder einsteigen – nichts ist unmöglich
  • Hartz-IV-sicher, nicht pfändbar
  • Berufsunfähigkeits­schutz innerhalb der Sparkassen-Kommunalrente möglich
  • Starke Partner: Sparkasse, SV Sparkassen­Versicherung, SV bAV Consulting GmbH

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Details

Stark im Beruf, abgesichert im Alter

Der kommunale öffentliche Dienst ist ein zentraler Baustein für unsere Gesellschaft und Lebensqualität in Deutschland. Von den etwa 2,4 Millionen Beschäftigten wissen viele nicht, dass Ihnen trotz Absicherung durch die Zusatz­versorgungskasse (ZVK) eine Rentenlücke im Alter droht. Die Sparkassen-Kommunalrente stellt eine Ergänzung zu der bestehenden Zusatz­versorgungskasse dar. Mit ihr ist es möglich, diese Versorgungslücke besser auszugleichen oder zumindest abzufedern. Je nach Ausgestaltung des Vertrags können dabei sogar Steuern und gegebenenfalls Sozial­versicherungs­abgaben eingespart werden. Sollte sich Ihr arbeitgebendes Unternehmen beteiligen, können Sie noch mehr von der Sparkassen-Kommunalrente profitieren.

 

So funktioniert die Sparkassen-Kommunalrente

Anhand dieses unverbindlichen vereinfachten Beispiels sehen Sie, wie Sie mit der Sparkassen-Kommunalrente dank Entgeltum­wandlung profitieren.

Eine beschäftigte Person im öffentlichen Dienst (30 Jahre alt, Steuerklasse I, Bruttoeinkommen derzeit 2.800 Euro) zahlt monatlich 100 Euro in die Sparkassen-Kommunalrente ein:

  Ohne Entgeltumwandlung Mit Entgeltumwandlung
Gesamt-Bruttogehalt 2.891,18 Euro 2.791,18 Euro
Abzüglich Steuer*   - 294,92 Euro - 271,43 Euro
Abzüglich Sozialabgaben** - 607,16 Euro - 586,16 Euro
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig) - 15,40 Euro - 15,40 Euro
Monatlicher Nettolohn 1.882,52 Euro 1.827,01 Euro
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag - 55,51 Euro

In dem Beispiel verzichtet die beschäftigte Person auf 55,51 Euro und spart damit 100 Euro monatlich. Dafür werden ihr 83,91 Euro garantiert (bzw. 188,25 Euro mit Überschüssen) lebenslang monatlich brutto ausgezahlt. Alternativ gibt es eine einmalige brutto Kapitalabfindung mit 67 Jahren in Höhe von 37.631,00 Euro garantiert (bzw. 84.423,00 Euro mit Überschüssen).***

Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg
*   Steuertarif 2024, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
**   Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,1 Prozent (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,30 Prozent.

***   Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2024 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4 Prozent. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.

Durchführungswege

Durchführungswege der Sparkassen-Kommunalrente

Es gibt zwei verschiedene Durchführungswege für die Sparkassen-Kommunalrente: die Direktversicherung und die Unterstützungskasse.

Beide bieten Ihnen je nach Ihrer individuellen Situation steuerliche Vorteile sowie auch die Ersparnis von Sozialabgaben. Welche Variante am besten geeignet für Sie ist, hängt ganz von Ihren individuellen Zielen und wünschen ab. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne hierzu.

FAQ

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der Sparkassen-Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungs­kasse/Versorgungs­anstalt des Bundes und der Länder) aus?

Die Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer ZVK Rente. Je nach gewähltem Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung ist aber ein Einfluss auf die Besteuerung der Beiträge an die ZVK oder die Besteuerung der späteren Leistungen bei Ihnen möglich. Diesen Effekt zeigt Ihnen die SV SparkassenVersicherung gerne auf.

Lohnt sich eine Sparkassen-Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?

Ihr Kapital wird unter staatlicher Aufsicht in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen angelegt. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, lassen sich durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielen.

Was geschieht mit meiner Sparkassen-Kommunalrente, wenn ich sterbe?

Nach Ihrem Tod erhalten Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartnerin/ Ehepartner, Lebensgefährtin/ Lebensgefährtin, Kinder) die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Die Höhe dieser ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.

Kann ich die Sparkassen-Kommunalrente zu meinem neuen arbeitgebenden Unternehmen (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?

Grundsätzlich ist es möglich, die Sparkassen-Kommunalrente zu einem neuen arbeitgebendem Unternehmen mitzunehmen. Im Einzelfall werden Ihre Ansprüche lediglich auf einen anderen Versorgungs­träger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungs­kasse). Voraussetzung zur Mitnahme Ihrer Unterstützungs­kassenversorgung zu einem neuen arbeitgebendem Unternehmen ist, dass dieses Mitglied der Unterstützungs­kasse werden muss. Sollten Sie Ihre Versorgung nicht übertragen, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder Ihre ehemalige Arbeitgeberin.

Kann der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden?

Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheits­prüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeits­absicherung wünschen, sind natürlich Gesundheits­fragen erforderlich – für Fairness im Kollektiv.

Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?

Auch bei Ausscheidung aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ist es möglich, Ihre Anwartschaften auf ein anderes arbeitgebendes Unternehmen zu übertragen. Dies ist auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes möglich. Voraussetzung bei der Unterstützungs­kasse ist, dass Ihr neues arbeitgebendes Unternehmen Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen die Versorgungs­zusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direktversicherung ist es möglich, den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortzuführen.

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