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Überblick

Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente

Exklusiv für Beschäftigte im kommunalen öffentlichen Dienst: Mit der Sparkassen-Kommunalrente sorgen Sie individuell und einfach vor. Und behalten Ihren Lebensstandard auch im Alter bei.

  • Attraktive Steuervorteile und Ersparnis von Sozialabgaben möglich
  • Geringerer Nettoaufwand bei höherem Sparanteil
  • Einbindung von vermögens­wirksamen Leistungen als Entgeltbestandteil möglich
  • Flexible Beitragszahlung: Beitrag erhöhen, verringern, aussetzen und wieder einsteigen
  • Berufsunfähigkeits­schutz innerhalb der Sparkassen-Kommunalrente möglich
  • Starke Partnerinnen: Sparkasse, SV Sparkassen­Versicherung, SV bAV Consulting GmbH

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Details

Stark im Beruf, abgesichert im Alter

Der kommunale öffentliche Dienst ist ein zentraler Baustein unserer Gesellschaft und für die Lebensqualität in Deutschland. Trotzdem droht vielen Beschäftigten im Alter eine Rentenlücke. Die Sparkassen-Kommunalrente ist eine Ergänzung zur bestehenden Zusatz­versorgungskasse (ZVK).

Mit der Sparkassen-Kommunalrente verkleinern Sie die Lücke in Ihrer Versorgung. Abhängig von Ihrem Vertrag sparen Sie dabei auch noch Sozialabgaben und Steuern. Wenn sich Ihr arbeitgebendes Unternehmen an der Sparkassen-Kommunalrente beteiligt, profitieren Sie noch mehr.

Ihre Sparkassen-Kommunalrente – einfach berechnet

Eine im kommunalen öffentlichen Dienst beschäftigte Person zahlt monatlich 100 Euro in die Sparkassen-Kommunalrente ein. Die Person ist 30 Jahre alt, hat die Steuerklasse I und ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro.

 Ohne EntgeltumwandlungMit Entgeltumwandlung
Gesamt-Bruttoeinkommen3.000,00 Euro2.900,00 Euro
Abzüglich Steuer1- 294,33 Euro- 275,41 Euro
Abzüglich Sozialabgaben2- 670,18 Euro- 651,38 Euro
Arbeitnehmerzulage ZVK (steuerpflichtig)- 16,50 Euro- 16,50 Euro
Monatliches Nettoeinkommen2.018,99 Euro1.962,34 Euro
Monatlicher Nettoaufwand / Eigenbeitrag-56,65 Euro

Dank der Entgelt­umwandlung muss sie netto nur auf 56,65 Euro verzichten. Dafür erhält sie garantiert lebenslang 84,52 Euro brutto im Monat oder mit 67 Jahren eine einmalige Kapital­abfindung in Höhe von 38.138 Euro brutto. Mit Überschüssen beträgt die monatliche Zahlung sogar 193,06 Euro und die Kapital­abfindung 87.116 Euro.3

Basis für die Berechnungen war das jeweilige abweichende Bruttogehalt aufgrund der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst – ZVK Baden-Württemberg
1Steuertarif 2026, Lohn- und Kirchensteuer wurden berücksichtigt.
2Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,6 Prozent (inkl. individueller Zusatzbeitrag), Pflege: 2,4 Prozent.

3Es handelt sich hierbei um eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2026 gültigen Überschussbeteiligung und einer konstanten Wertentwicklung der Indexbeteiligung von 4 Prozent. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen.

Varianten

Varianten der Sparkassen-Kommunalrente

Die Sparkassen-Kommunalrente gibt es in zwei Varianten: Als Direktversicherung und als Unterstützungskasse.

Beide bieten Ihnen je nach Ihrer individuellen Situation Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Welche Variante am besten für Sie geeignet ist, hängt ganz von Ihren individuellen Zielen und Wünschen ab. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie gerne hierzu.

FAQ

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Sparkassen-Kommunalrente

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der Sparkassen-Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung aus?

Die Entgeltumwandlung hat keinen Einfluss auf Ihre Versorgung durch die Zusatzversorgungs­kasse (ZVK) oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Je nach Variante kann sich aber die Besteuerung Ihrer Beiträge oder Leistungen ändern. Diese Änderungen bespricht die SV Sparkassenversicherung gerne mit Ihnen.

Lohnt sich eine Sparkassen-Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?

Ihr Kapital wird unter staatlicher Aufsicht in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen angelegt. Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, lassen sich durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielen.

Was geschieht mit meiner Sparkassen-Kommunalrente, wenn ich sterbe?

Nach Ihrem Tod wird eine Todesfallleistung an Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt – also etwa an Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner oder Ihre Kinder. Die Todesfall­leistung ist in Ihrer Versorgungs­zusage vereinbart, abhängig von Ihrem Tarif.

Kann ich die Sparkassen-Kommunalrente zu meinem neuen arbeitgebenden Unternehmen mitnehmen?

Grundsätzlich können Sie die Sparkassen-Kommunalrente zu einem neuen arbeitgebenden Unternehmen mitnehmen, auch in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr neues arbeitgebendes Unternehmen Mitglied einer Unterstützungskasse ist oder wird. Wenn Sie Ihre Versorgung nicht überragen, erhalten Sie die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn von Ihrem ehemaligen arbeitgebenden Unternehmen.

Kann ich den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Speziell für die Tarife der Sparkassen-Kommunalrente wird eine Berufsunfähigkeits-Beitragsbefreiung ohne Gesundheits­prüfung angeboten. Sollten Sie eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeits­absicherung wünschen, sind natürlich Gesundheits­fragen erforderlich – für Fairness im Kollektiv.

Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?

Wenn Sie aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheiden, können Sie Ihre Anwartschaften auf ein anderes arbeitgebendes Unternehmen übertragen. Auch wenn Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten.

Voraussetzung ist, dass ihr neues arbeitgebendes Unternehmen Mitglied der Unterstützungskasse ist oder wird. Wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen die Versorgungszulage nicht übernimmt, können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen. Oder Sie führen den Vertrag im Rahmen einer Direktversicherung mit privaten Beiträgen weiter.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin bei Ihrer Sparkasse.

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